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Termine
Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Trainingseinheiten, die nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, sind zur Gänze zu bezahlen.Bei Verschiebungen durch die Trainerin hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatztermin bzw. Rückerstattung eventuell bereits bezahlter Trainingsgebühr.
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Telefonische Terminvereinbarungen gelten auch ohne schriftliche Bestätigung als bindend.
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Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt vor Beginn der Trainingseinheit. Erstbesprechungen sind grundsätzlich kostenfrei.
Es wird lediglich die Zeit der Trainingseinheit verrechnet. Anfahrtswege gehen zu Lasten der Trainerin.
Zusätzliche Kosten, Gebühren, Aufwendungen, etc. (z.B. Miete für Trainings- und / oder Vortragsräume, Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind ebenfalls vor Beginn der Trainingseinheit zu bezahlen.
Für nicht konsumierte Stunden aus 10-er Blocks wird der Kaufpreis nicht rückerstattet. Die Übertragung der Blocks auf andere Personen ist möglich.
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Gesundheit / Fitness
Grundsätzlich ist die Trainerin bemüht, die Trainingseinheiten entsprechend den Vorkenntnissen, der körperlichen Konstitution, der Fitness und des Alters der Trainierenden anzupassen. Sollten dennoch während des Trainings körperliche Beschwerden auftreten, sind diese der Trainerin sofort mitzuteilen.
Ebenso sind chronische Erkrankungen, körperliche Einschränkungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die geeignet sind das Training zu behindern, der Trainerin vor Beginn der Trainingseinheit mitzuteilen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Trainerin keine Verantwortung für körperliche oder sonstige Schäden, die auf Grund des Trainings auftreten können, übernehmen kann.
Im Zweifel wird angeraten, vor Trainingsbeginn eine ärztliche Meinung einzuholen.
Die Trainerin ist berechtigt, einen Trainierenden vom Training auszuschließen, wenn sie der Meinung ist, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt und die weitere Teilnahme am Training zu einem größeren Schaden führen könnte.
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Gewährleistungsausschluss
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Trainerin keine Gewährleistung für bestimmte Trainingsfortschritte und/oder Trainingserfolge übernimmt. Dennoch ist die Trainerin selbstverständlich bemüht, gemeinsam mit den Trainierenden Fortschritte zu erreichen.
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Überwachung der Trainingsfortschritte per Internet
Die Trainingsdaten werden per Internet vereinbarungsgemäß übermittelt und spätestens binnen 12 Stunden von der Trainerin kommentiert. Die Gebühren sind im Voraus zu begleichen. Die Gebühren werden auch dann nicht rückerstattet, wenn die Trainierenden die erforderliche Mindestanzahl an Trainingsstunden nicht erreichen.
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Gerichtsstand
Zuständiges Gericht für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesen Trainingsübereinkünften ist das Bezirksgericht Gänserndorf.